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  • AutorenbildRamon Spiegel

Doping - die rechtliche Kehrseite der Medaille

Startschuss für die Olympischen Winterspiele 2022 in Peking und kurz darauf schon der erste Skandal: der Doping-Test der 15-jährigen russischen Eiskunstläuferin Kamila Walijewa ist positiv. Der heiß diskutierte Fall lädt ein, zwei Fragen nachzugehen: Wer entscheidet eigentlich über rechtliche Streitigkeiten bei den Olympischen Spielen? Und mit welchen (straf)rechtlichen Konsequenzen ist bei Doping zu rechnen?


Der Internationale Sportgerichtshof

Der Court of Arbitration for Sport (CAS) hat im Fall Walijewa entschieden, dass sie bis zur endgültigen Klärung der Sachlage vorerst trotzdem am Wettkampf teilnehmen darf. Warum kann er das? Beim CAS handelt es sich um ein Schiedsgericht, also nicht um ein staatliches Gericht, das sein Urteil im Namen des Staates fällt, sondern um einen privaten Entscheidungsträger. Dessen Urteil („Schiedsspruch“) ist aber für die Parteien genauso verbindlich. Grund hierfür ist, dass die Sportler vertraglich zugestimmt haben. Denn die im Kontext der Olympischen Spiele abgeschlossenen Verträge sehen eine Zuständigkeit des CAS unter gleichzeitigem Ausschluss der staatlichen Gerichte vor („Schiedsklauseln“). Ziel ist die Bereitstellung eines schnellen, flexiblen Fachgremiums für Sportstreitigkeiten, dem international allgemeine Anerkennung zukommen soll.


Gerade im Rahmen der Olympischen Spiele kann es zu emotionalen Sportstreitigkeiten kommen, über die der CAS zu entscheiden hat. Dies betrifft etwa Qualifikationsregeln nationaler Verbände, Nationalitätenwechsel von Sportlern zwischen zwei olympischen Spielen, oder eben Doping. Hier hat das Schiedsgericht unter anderem die Möglichkeit, Geldbußen oder Sperren zu verhängen. Bekannt geworden sind insbesondere der Ausschluss Russlands von den Olympischen Spielen wegen jahrelanger, wiederholter Doping-Vergehen.


Kann ich mich durch Doping strafbar machen?

Ja. Und nein. Es kommt darauf an…


Nach § 28 Absatz 1 des Anti-Doping-Bundesgesetzes droht demjenigen eine Freiheitsstrafe, der einen verbotenen Wirkstoff in Verkehr setzt oder bei anderen anwendet. Ab einer bestimmten Menge fallen auch Anabolika und ähnliche Substanzen darunter. Ebenso bestraft werden verbotene Methoden wie zB Blutdoping – die Transfusion von Blutkonserven, um mehr Sauerstoff im Blut zu binden. Die Verbote zielen aber nicht auf die Sportlerin selbst, sondern andere, zB die Trainerin, ab. Solange die Sportlerin also die verbotenen Stoffe selbst einnimmt oder die verbotenen Methoden selbst an sich anwendet, bleibt sie straffrei! „Eigendoping“ ist also nach österreichischem Recht nicht strafbar.


Die Sportlerin könnte jedoch eine andere Straftat, nämlich Betrug begehen. Hier gibt es sogar eine speziell auf Doping zugeschnittene Strafbestimmung (§ 147 Absatz 1a des Strafgesetzbuches). Voraussetzung hierfür wäre, dass die Sportlerin eine Täuschung ausführt. Das tut sie etwa, wenn sie vor der Teilnahme am Wettkampf ein Formular ausfüllt und dort bestätigt, kein Doping zu betreiben. Zusätzlich müsste sich die Getäuschte aufgrund der Täuschung selbst am Vermögen schädigen. Dies wäre etwa der Fall, wenn die Sportveranstalterin das Preisgeld an die gedopte Siegerin auszahlt. Will sich die Sportlerin dann noch auf diese Weise unrechtmäßig bereichern und handelt es sich hierbei nicht um einen geringen Schaden (unter 100 Euro), wären die Voraussetzungen für den Dopingbetrug erfüllt und es drohen bis zu drei Jahre Gefängnis.


Was passiert, wenn sich das Doping im Ausland ereignet?

Die österreichischen Strafgesetze können nicht auf alle Sachverhalte der Welt angewendet werden. Wenn in einer japanischen Provinz ein Japaner dem anderen das Fahrrad stiehlt, liegt es auf der Hand, dass der Fall nicht vor den österreichischen Strafgerichten landet. Grundsätzlich gelten die Strafgesetze nämlich nur für Taten im Inland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man jedoch auch für eine Tat, die im Ausland begangen wurde (zB Doping bei den Olympischen Spielen), im Inland bestraft werden. Das ist unter anderem der Fall, wenn der Täter Österreicher ist und die Tat auch im Ausland unter Strafe steht. Da das Verabreichen von Dopingmitteln auch in der Volksrepublik China unter Strafe steht (Amendment XI, Article 355-1 Criminal Law), wäre zB eine österreichische Trainerin in Österreich wegen Dopings zu bestrafen, wenn sie einer Sportlerin bei den Olympischen Winterspielen in Peking eine verbotene Substanz verabreicht.

Zum Schluss noch ein Fun Fact: Bis 2004 war Koffein noch auf der Liste der verbotenen Substanzen und ab einem gewissen Grenzwert verboten. Theoretisch hätte man also auch mit ausreichend Kaffee Doping betreiben können. Vielleicht hilft das ja manchen Bürojuristen, sich mehr wie berüchtigte Spitzensportler zu fühlen.


Kurz gesagt:

  • Ãœber Sportstreitigkeiten bei den Olympischen Spielen entscheidet grundsätzlich der Court of Arbitration of Sport (CAS), ein Schiedsgericht.

  • Doping ist strafbar, wenn die verbotene Substanz in Verkehr gesetzt oder bei einem anderen angewendet wird. „Eigendoping“ hingegen ist in Österreich nicht strafbar. Allerdings könnte die Sportlerin unter Umständen einen Betrug begehen.

  • Wird die Tat im Ausland begangen, kann der Täter unter Umständen im Inland bestraft werden. Etwa wenn der Täter österreichischer Staatsbürger ist und die Tat im Ausland unter gerichtlicher Strafe steht.

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