Was sind eigentlich Zölle? Ein kurzer Einblick in das Zollrecht der EU und Österreichs
- Sebastian Öhner
- 30. Apr.
- 3 Min. Lesezeit
Zölle standen in den vergangenen Wochen – und vermutlich auch in den kommenden – wieder verstärkt im medialen Fokus. Ausgelöst durch Änderungen der US-amerikanischen Zollpolitik drängt sich die Auseinandersetzung mit Zöllen und deren Auswirkungen förmlich auf. Doch was sind Zölle genau – und worauf stützen sich die rechtlichen Regelungen in der EU bzw. in Österreich? Ein kurzer Überblick:
Was sind Zölle eigentlich?
Vereinfacht gesagt sind Zölle Abgaben, die für bestimmte Waren beim Transport über Grenzen zu bezahlen sind. Dabei kann grundsätzlich zwischen Einfuhrzöllen (für Waren, die in ein Land geliefert werden), Ausfuhrzöllen (für Waren, die aus einem Land geliefert werden) und Durchgangszöllen (für Waren, die ein Land lediglich durchqueren – wie bspw. Öl), unterschieden werden. Zölle können als staatliche Einnahmequellen, oder als Schutz eines Wirtschaftsbereiches dienen. Zugleich sind sie aber mögliche Preistreiber und ziehen einen hohen administrativen Aufwand nach sich.
Ob Zölle erhoben werden – und in welcher Höhe – wird staatlich bzw. auf zwischenstaatlicher Ebene geregelt. Um die wirtschaftlichen Nachteile von Zollschranken zu verhindern, wurden weltweit Freihandelszonen geschaffen. Eine solche ist auch die Europäische Union, die als Zollunion gilt. Mehr dazu im nächsten Abschnitt.
Die Rolle der EU und Österreichs
Seit 1968 sind gemäß Artikel 28 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) Ein- und Ausfuhrzölle zwischen den Mitgliedstaaten verboten. Der EU-Binnenmarkt ist somit zollfrei.
Nach außen erhebt der Zolltarif der EU (TARIC) einheitliche Zölle für Waren aus Drittländern. Zusätzlich müssen die Waren auch den Regeln des europäischen Binnenmarkts und der gemeinsamen Handelspolitik entsprechen. Die einheitliche Anwendung der Zollregelungen durch die Mitgliedsstaaten soll zudem durch den Zollkodex sichergestellt werden. Der Zollkodex ist eine vom Rat der EU erlassene Verordnung und stellt die Grundlage des Zollrechts dar. Vor allem enthält er die für die EU geltenden Regeln für die Erhebung der Ein- und Ausfuhrabgaben, die beim Warenverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittländern anfallen.
Einzurichten sind auch Zollbehörden. Sie prüfen dabei nicht nur die Einhaltung der Zolltarife, sondern auch handelspolitische Maßnahmen wie:
Schutz- und Überwachungsmaßnahmen,
mengenmäßige Beschränkungen und Höchstmengenregelungen,
Ein- und Ausfuhrverbote,
sowie Qualitätskontrollen.
Die EU-Zollunion erfordert also eine enge rechtliche und administrative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten.. In Österreich erfolgt die Umsetzung vor allem durch das Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG). Zudem kann das Zollrecht auch durch das anwendbare Völkerrecht beeinflusst werden. Auch die WTO spielt auf dem internationalen Parkett eine entscheidende Rolle und erarbeitet in gemeinsamen Abkommen Regelungen für Zölle.
Praktisches Zollwissen: Worauf gibt es keine Zölle?
Nach dem rechtlichen Überblick stellt sich gerade für Privatverbraucherinnen die Frage: Wann fallen eigentlich keine Zölle an? Hier muss vor allem zwischen Freimengen und Freigrenzen für Zölle unterschieden werden. Die Freigrenze ist ein Wertlimit, die Freimenge eine Mengenbegrenzung ist. Werden mehrere Gegenstände mitgebracht, wird der Gesamtwert aller mitgeführten Waren zusammengerechnet. Freigrenzen gibt es nur für für Waren, die nicht zu den spezifischen Freimengen gehören.
Beispiele für Freimengen sind:
Zigaretten: 200 Stück
Nicht schäumende Weine: 4 Liter
Bier: 16 Liter
Beispiele für Freigrenzen sind:
Flugreisende: 430 Euro
Andere Reisende (z.B. Auto, Bahn): 300 Euro
Kinder unter 15 Jahren: 150 Euro (unabhängig vom Verkehrsmittel)
Kurz gesagt:
Zölle sind Abgaben, die beim Transport von Waren über Grenzen bezahlt werden müssen. Zollregelungen sind meistens international ausverhandelt. Die EU ist eine Zollunion und tritt nach außen geschlossen auf.
Das Zollrecht besteht primär aus Regelungen auf europäischer Ebene, wie Artikel 28 AEUV oder dem Zollkodex und wird durch nationales Recht wie das österreichische Zollrechts-Durchsetzungsgesetz, ergänzt. Zusätzlich kann auch das Völkerrecht Einfluss auf das Zollrecht haben.
Zollabgaben werden erst ab einem Betrag von 150 Euro fällig. Bei Reisen sind insbesondere die Reisefreimengen und die Reisefreigrenzen zu berücksichtigen.
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