Was macht eigentlich ein Landtag?
Es war das bestimmende Thema der letzten Tage: Niederösterreich hat am vergangenen Wochenende gewählt – und zwar seinen Landtag. Darunter ist kein besonderer Feiertag zu verstehen, sondern das Repräsentationsorgan eines Bundeslandes. Was das bedeuten soll, erfährst du in diesem Beitrag.
Parlamente der Bundesländer
Gesetze werden im Parlament beschlossen. Auf Ebene des Bundes, also von ganz Österreich, sind mit „dem Parlament“ der Nationalrat und der Bundesrat gemeint. Sie werden als Gesetzgebungsorgane bezeichnet. Ein solches Gesetzgebungsorgan gibt es auch in jedem einzelnen Bundesland. Allerdings eben nur eines, und nicht zwei: den Landtag nämlich. Man spricht deshalb von einem Einkammersystem. Während Nationalrat und Bundesrat (meist) gemeinsam Bundesgesetze beschließen, sind die Landtage für Landesgesetze zuständig. Der Salzburger Landtag hat z. B. das Salzburger Tourismusgesetz erlassen, der Kärntner Landtag das Kärntner Naturschutzgesetz und so weiter.
Für welche Angelegenheiten die Länder und für welche der Bund zuständig ist, regelt die Kompetenzverteilung der Bundesverfassung (B-VG). Die ist im Detail ganz schön kompliziert. Grundsätzlich gilt aber, dass Artikel 15 B-VG eine Generalklausel zugunsten der Länder vorsieht: Eine Angelegenheit fällt dann, wenn sie nicht ausdrücklich durch die Bundesverfassung dem Bund übertragen ist, in die Zuständigkeit der Länder. Das klingt allerdings nach mehr Macht, als es tatsächlich bedeutet – aus dem schlichten Grund, dass die meisten Zuständigkeit ausdrücklich beim Bund liegen. Die Länder sind aber z. B. für Naturschutz, Bauwesen, Sport oder Jugendschutz zuständig.
Zwischen 36 und 100, Mehrheit und Proporz
Wie viele Abgeordnete im Landtag sitzen, kann jedes Land in seiner Landesverfassung (ja, auch sowas gibt es!) regeln. In den Landtagen der kleineren Bundesländer (z. B. Vorarlberg) sitzen 36 Abgeordnete, in Nieder- und Oberösterreich dagegen sind es jeweils 56 und Wien hat überhaupt die allermeisten, nämlich 100 Abgeordnete. Die Gesetzgebungsperiode nach einer Landtagswahl beträgt grundsätzlich 5 Jahre, nur in Oberösterreich sind es 6 Jahre. Gewählt wird der Landtag vom Landesvolk, also der jeweiligen Bevölkerung eines Bundeslandes. Damit ist der Landtag eine sogenannte Volksvertretung des betreffenden Bundeslandes.
In enger Verbindung mit dem Landtag steht auch die Landesregierung. Diese besteht aus der Landeshauptfrau (so etwas Ähnliches wie die Bundeskanzlerin eines Bundeslandes), ihren Stellvertreterinnen und den sonstigen Landesrätinnen (vergleichbar mit Ministerinnen). Die Landesregierung wird vom Landtag gewählt. Wie genau die Wahl der Landesregierung abläuft, hängt vom Bundesland ab.
In den meisten Bundesländern herrscht das sogenannte Mehrheitssystem: Hier wird die Landesregierung mit der absoluten Stimmenmehrheit im Landtag gewählt. In Ober- und Niederösterreich dagegen gilt das Proporzsystem. Das bedeutet, das die im Landtag vertretenen Parteien ab einer gewissen Stimmenstärke allesamt in der Landesregierung vertreten sind.
In Niederösterreich gibt es 9 Posten in der Landesregierung: eine Landeshauptfrau, zwei Stellvertreterinnen und sechs Landesrätinnen. Durch die jüngsten Wahlen in Niederösterreich kommen der ÖVP nur mehr vier Posten in der Landesregierung zu, der FPÖ drei und der SPÖ zwei. Wer dort die neue Landeshauptfrau wird, bestimmt der neu gewählte Landtag in seiner ersten Sitzung mit einfacher Mehrheit. Auf eine solche Mehrheit kommt keine der Parteien für sich allein. Dass die neue Landeshauptfrau aber dieselbe wie die alte sein wird, ist trotzdem recht wahrscheinlich.
Kurz gesagt:
Jedes Bundesland hat einen Landtag. Dieser ist Gesetzgebungsorgan des jeweiligen Bundeslandes, das heißt, er beschließt dessen Gesetze.
Für die meisten Gesetzgebungsangelegenheiten ist der Bund zuständig, nicht die Länder. Landeszuständigkeiten sind allerdings z. B. Naturschutz, Bauwesen, Sport und Jugendschutz.
Eine Landesregierung wird entweder nach dem Mehrheits- oder dem Proporzsystem gewählt.
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