„Orange Day“ und Istanbul-Konvention: Gegen Gewalt an Frauen
Anlässlich des „Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen und Mädchen“ (auch „Orange Day“ genannt) am 25. November 2023 fanden weltweit Demonstrationen gegen Gewalt an Frauen statt. Außerdem nahmen verschiedene internationale Kampagnen sowie auch nationale Fraueninitiativen den Orange Day zum Anlass, um für das Thema zu sensibilisieren. So auch die bekannte Kampagne der Vereinten Nationen „Orange the World“, die jährlich zwischen dem 25. November und dem 10. Dezember („Internationalem Menschenrechtstag“) stattfindet und weltweit Gebäude in oranger Farbe erstrahlen lässt. Auf internationaler Ebene gibt es aber nicht nur Symbolpolitik, sondern auch rechtliche Regeln.
Istanbul-Konvention als Instrument zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen
Im Jahr 2011 wurde das „Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“ – besser bekannt als die „Istanbul-Konvention“ – von 13 Staaten in Istanbul unterzeichnet. Darunter befand sich auch Österreich. Als erstes völkerrechtlich verbindliches Instrument zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa ist dieses von allen Staaten, in denen die Konvention in Kraft steht, umzusetzen. Ein Komitee aus internationalen Expertinnen – kurz: GREVIO (Group of Experts on action against violence against women and domestic violence) – ist verantwortlich für die Überprüfung der Einhaltung der Verpflichtungen durch die Vertragsstaaten und spricht Empfehlungen aus, die binnen einer bestimmten Frist von den Staaten umzusetzen sind.
Wesentliche Inhalte der Istanbul-Konvention
Die Istanbul-Konvention verbietet alle Formen von Gewalt gegen Frauen. Dazu zählen auch traditionsbedingteGewaltformen wie die Zwangsheirat, weibliche Genitalverstümmelung sowie häusliche Gewalt. Vertragsstaaten sind zudem dazu angehalten, die Regelungen bezüglich häuslicher Gewalt auch auf andere Opfer, z. B. Kinder oder Männer,anzuwenden. Die Konvention fordert außerdem die rechtliche und faktische Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gesellschaft. Allgemein enthält die Konvention weitreichende Verpflichtungen zur Prävention von Gewalt, zum Schutz der Betroffenen sowie zur wirksamen Strafverfolgung. Vorgaben betreffend die Schaffung von entsprechenden Hilfseinrichtungen und Maßnahmen zur Unterstützung von Opfern im Strafprozess beinhaltet die Konvention ebenso.
Umsetzung der Istanbul-Konvention in Österreich
Mit 1. August 2014 ist die Istanbul-Konvention in Österreich in Kraft getreten, weshalb Österreich zur Umsetzung der Bestimmungen verpflichtet ist. Entsprechend der Istanbul-Konvention sind Frauen und Männer gemäß dem Bundes-Verfassungsgesetz gleichgestellt. Neben dieser verfassungsrechtlichen Bestimmung gibt es auch einen umfassenden Katalog an strafrechtlichen Verboten zum Schutz von Frauen gegen Gewalt. Zwangsehen sind in Österreich verboten und eine Zwangsverheiratung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren bestraft werden. Auch Genitalverstümmelung ist in Österreich strafbar. Zudem gibt es einen eigenen Tatbestand im österreichischen Strafgesetzbuch, der die Vergewaltigung mit einer Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren, in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe, bedroht. In Umsetzung der Istanbul-Konvention ist der Beischlaf bzw. eine diesem gleichzusetzende Handlung gegen den Willen der Betroffenen, unter Ausnützung einer Zwangslage oder nach vorheriger Einschüchterung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 2 Jahren bedroht.
Einen eigenen strafrechtlichen Tatbestand „Häusliche Gewalt“ gibt es nicht, jedoch kann diese gemäß dem Tatbestand „Fortgesetzte Gewaltausübung“ bestraft werden, wenn sich die Gewalthandlungen über einen längeren Zeitraum erstrecken, wie dies bei häuslicher Gewalt typisch ist. Zum Schutz des Opfers gibt es auch die Möglichkeit, ein Betretungs- bzw. ein Annäherungsverbot gegen eine Person zu erlassen, von der eine Gefahr ausgeht. Sofortigen Schutz bietet zudem die Erlassung einer einstweiligen Verfügung. Daneben bestehen noch weitere strafrechtliche Verbote zum Schutz von Frauen vor Gewalt sowie auch Erleichterungen für Anzeigen von Gewalterfahrungen und juristische und psycho-soziale Prozessbegleitung für Opfer von Gewalt- und Sexualstraftaten. Im Sommer 2015 kam Österreich mit der Errichtung der „Nationalen Koordinierungsstelle – Schutz von Frauen vor Gewalt“ seiner Verpflichtung zur Einrichtung einer offiziellen Koordinierungsstelle gemäß der Istanbul-Konvention nach.
Evaluierungsbericht des GREVIO-Komitees zu Österreich
Wie schneidet Österreich im internationalen Vergleich im Schutz von Frauen und Mädchen gegen Gewalt ab? Der Bericht des Expertinnen-Komitees hob einige positive Maßnahmen in Österreich hervor. Unter anderem die Führungsrolle Österreichs bei der „Einführung und Weiterentwicklung eines Betretungsverbots für Täter häuslicher Gewalt“. Dennoch sprach das Komitee auch einige Empfehlungen aus, wie z. B. die Sicherstellung, dass umfassende politische Maßnahmen bei der Prävention, dem Schutz und der Strafverfolgung nicht nur bezogen auf häusliche Gewalt, sondern alle Formen von Gewalt gegen Frauen, insbesondere im Hinblick auf weibliche Genitalverstümmelung und Zwangsheirat, umgesetzt werden. Darauf hat Österreich z. B. mit Ausbildungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen von relevanten (Berufs-)Gruppen als auch der breiten Öffentlichkeit und mittels gesetzlicher Maßnahmen und Verbesserungen der Strafverfolgung reagiert.
Kurz gesagt
Die Istanbul-Konvention („Übereinkommen des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“) gilt als erstes völkerrechtlich verbindliches Instrument zur Bekämpfung aller Formen von Gewalt an Frauen in Europa.
Seit 1. August 2014 ist die Istanbul-Konvention in Österreich in Kraft und zu ihrer Umsetzung existiert neben der verfassungsrechtlichen Bestimmung, die die Gleichstellung von Frauen und Männer normiert, ein umfassender Katalog an Straftatbeständen zum Schutz von Frauen gegen Gewalt.
In Österreich existiert – der Istanbul-Konvention entsprechend – eine offizielle Koordinierungsstelle , nämlich die „Nationale Koordinierungsstelle – Schutz von Frauen vor Gewalt“.
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