Benjamin Weber
Notsituation im Urlaub – wer hilft?
Seit letzter Woche dominieren vor allem Waldbrände im Mittelraum die Nachrichten. Die betroffenen Länder gehören zu den beliebtesten Urlaubszielen der Österreicherinnen. Die Situation in Rhodos ist besonders dramatisch. Fast 20.000 Touristen mussten überhastet fliehen, noch immer sitzen Tausende auf der Insel fest. Die Daheimgebliebenen oder bereits Zurückgekommenen werden sich nun fragen, wie sie die gezahlten Kosten zurückerhalten können. Unterdessen wollen die Dortgebliebenen wahrscheinlich so schnell wie möglich zurückkommen bzw. sogar in Sicherheit gebracht werden. An wen kann man sich wenden, wenn man im Urlaub in eine Notsituation gelangt?
Pauschalreise
Im Reiserecht ist von großer Bedeutung, ob man eine Pauschalreise bucht oder den Urlaub selbst organisiert. Eine Pauschalreise ist eine Kombination aus mindestens zwei verschiedenen Arten von Reiseleistungen, z.B. von Beförderung und Unterbringung, für den Zweck derselben Reise. Pauschalreisen sind im Pauschalreisegesetz geregelt.
Hat man einen Pauschalreisevertrag abgeschlossen, ist die Reiseveranstalterin verpflichtet, unverzüglich Beistand zu leisten, wenn man sich in Schwierigkeiten befindet. Zum Beispiel durch die Bereitstellung geeigneter Informationen über Gesundheitsdienste, Behörden vor Ort und konsularischen Beistand. Tut die Reiseveranstalterin das nicht, begeht sie eine Verwaltungsübertretung, die eine Geldstrafe zur Folge haben kann.
Wer keine Pauschalreise gebucht hat, muss sich die nötigen Informationen selbst besorgen. Die Möglichkeit, die Unterstützung von Behörden vor Ort oder konsularischen Beistand wahrzunehmen, besteht aber selbstverständlich trotzdem.
Konsulinnen und konsularischer Schutz
Konsularischer Schutz ist eine der Aufgaben von Konsulinnen. Das sind die mit konsularischen Aufgaben beauftragten Personen. Die Aufgaben und Rechte der Konsulinnen im Verhältnis zum Empfangsstaat sind im Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen („WÜK“) geregelt (eines von vielen Wiener Übereinkommen). Dabei handelt es sich um einen völkerrechtlichen Vertrag, der von fast allen Staaten der Welt unterzeichnet wurde.
Neben konsularischem Schutz übernehmen Konsulinnen auch weitere Aufgaben, die unterteilt werden können in:
eine Förderungsfunktion (z.B. die Förderung von wirtschaftlichen Beziehungen),
eine Behördenfunktion (z.B. die Ausstellung von Pässen) sowie
eine Schutzfunktion, die für Österreicherinnen in den von Waldbränden betroffenen Gebieten gerade besonders relevant ist.
2019 wurde für Österreich ein eigenes Konsulargesetz erlassen. Dieses bestimmt, dass konsularischer Schutz die Hilfeleistung in Rechtsschutz- und Notsituationen umfasst. Was kann man sich nun unter solchen Hilfeleistungen und Notsituationen vorstellen?
Rechtsschutzsituationen: Bei Festnahmen im Ausland muss Konsulinnen gemäß Artikel 36 des WÜK Zugang zu den verhafteten Staatsbürgerinnen gegeben werden. Die USA wurden im Jahr 2001 vom Internationalen Gerichtshof verurteilt, weil sie zwei deutsche Staatsbürger, die LaGrand-Brüder, zu Tode verurteilt haben, ohne ihnen die Möglichkeit von konsularischem Schutz gegeben zu haben.
Notsituationen: Hilfeleistungen bei einem schweren Unfall oder einer schweren Erkrankung, bei einem Todesfall oder bei der Unterstützung und Rückführung in Notfällen.
Die Hilfeleistung in Notsituationen kann allerdings auch eingeschränkt werden, z.B. wenn allgemein zugängliche Informationen über Gefahrensituationen unzureichend berücksichtigt wurden oder die Konsularbehörden nicht rechtzeitig und vollständig informiert wurden. Es ist daher jedenfalls zu empfehlen, die Konsularbehörden im Fall einer Notsituation im Ausland zu informieren. Die Hilfeleistung kann sogar ganz abgelehnt werden, wenn nicht alle zumutbaren Mittel zur Selbsthilfe ausgeschöpft wurden.
Wer übernimmt konsularische Aufgaben?
Für österreichische Staatsbürgerinnen werden die konsularischen Aufgaben von Konsularbehörden wahrgenommen. Darunter fallen:
die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres und
die Vertretungsbehörden, wozu vor allem Botschaften und Generalkonsulate gehören. Es gibt jedoch auch Honorarkonsulinnen (oft nicht-österreichische Staatsbürgerinnen).
Im Hinblick auf die Waldbrände in Griechenland hat das Außenministerium bereits verkündet, die Botschaft in Athen personell zu verstärken. Betroffene können sich jederzeit über eine Bereitschaftsnummer an diese wenden.
Falls Österreich in einem Land keine Botschaft unterhält und auch keine Konsulin hat, haben die Botschaften und Konsulate der anderen Mitgliedsstaaten der EU konsularischen Schutz zu gewähren.
Kurz gesagt:
Befindet man sich während einer Reise in einer Notsituation und hat einen Pauschalreisevertrag vereinbart, kann man die Reiseveranstalterin kontaktieren, die zu Beistand verpflichtet ist.
Konsularischer Schutz ist die Hilfeleistung in Rechtsschutz- und Notsituationen. Der konsularische Schutz kann eingeschränkt werden, wenn Reisende die Gefahrensituation nicht ausreichend berücksichtigen oder die Konsularbehörden nicht informiert sind.
Für österreichische Staatsbürgerinnen werden die konsularischen Aufgaben von Konsularbehörden wahrgenommen (Außenministerin und Vertretungsbehörden).
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