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  • AutorenbildAnna Wegleitner

Nach der Septemberrevolution in Graz: Das Amt der Bürgermeisterin näher beleuchtet

Die Grazer Gemeinderatswahl am 26. September 2021 brachte eine Riesenüberraschung: Mit einem von den Medien als „Erdrutschsieg“ bezeichneten Ergebnis löste die KPÖ die ÖVP klar als stärkste Partei ab, woraufhin der seit 18 Jahren amtierende Bürgermeister Siegfried Nagl als Folge der Wahlschlappe zurücktrat. Damit steht Graz eine Premiere bevor, denn die zweitgrößte Stadt Österreichs könnte mit Elke Kahr nun erstmals eine kommunistische Bürgermeisterin bekommen. Aber was genau bedeutet es eigentlich, Bürgermeisterin zu sein?


Sitz der Bürgermeisterin: das Grazer Rathaus.


First things first: Wie wird man zur Bürgermeisterin gewählt?

Es gibt grundsätzlich zwei Wege, wie man in Österreich Bürgermeisterin werden kann (unterschiedlich je nach Bundesland): Einerseits durch eine „Direktwahl“ der Gemeindebürgerinnen oder – wie es in Wien, Niederösterreich und eben auch in der Steiermark der Fall ist – mittels Wahl durch den Gemeinderat, sozusagen das Gemeindeparlament.


Wie sehen die weiteren Schritte zu einer neuen Bürgermeisterin in Graz aus?

Der Grazer Gemeinderat besteht aus 48 Mitgliedern, die für eine Dauer von fünf Jahren gewählt werden. Nach der jetzigen Wahl sitzen künftig 15 KPÖ-Abgeordnete, 13 für die ÖVP, neun Grüne, fünf Freiheitliche, vier für die SPÖ und zwei NEOS im Grazer Gemeinderat. Die Bürgermeisterin wird dann vom Gemeinderat aufgrund von Wahlvorschlägen für die Dauer der Wahlperiode des Gemeinderats gewählt. Wenn keine Partei die absolute Mehrheit im Gemeinderat hat (was in Graz der Fall ist), hat die mandatsstärkste (also die KPÖ) das Recht, die Bürgermeisterin vorzuschlagen.


Diese Kandidatin braucht dann mehr als die Hälfte aller Stimmen der Gemeinderatsmitglieder, um Bürgermeisterin zu werden. Gelingt das nicht, wird die Wahl wiederholt und weitere Abstimmungen werden durchgeführt. Um bei dieser Wahl in Graz am 17. November 2021 die notwendige Stimmenmehrheit zu erhalten, sind für die KPÖ und Elke Kahr die derzeit laufenden Koalitionsverhandlungen also von großer Bedeutung.


Und welche Aufgaben hat eine Bürgermeisterin?

Der Aufgabenbereich einer Bürgermeisterin ist sehr vielfältig. Zum einen ist die Bürgermeisterin sozusagen das Gesicht der Stadt und vertritt diese nach außen, sie entscheidet also grundsätzlich über alle Verträge, die die Stadt eingeht und muss diese auch unterzeichnen. Darüber hinaus ist die Bürgermeisterin aber auch Personalchefin aller Bediensteten der Stadt, die an ihre Weisungen gebunden sind. Sie steht außerdem an der Spitze des Stadtsenats – also der Stadtregierung – und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats.


Kurz gesagt fallen alle Angelegenheiten, die den „eigenen Wirkungsbereich“ der Gemeinde Graz betreffen in ihre Verantwortung, dazu gehören beispielsweise: die Genehmigung von Veranstaltungen im Ort, die Sicherstellung von ausreichenden Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Baubewilligungen, Krisenmanagement in Katastrophenfällen und vieles mehr. Die Bürgermeisterin ist aber auch alleine für den „übertragenen Wirkungsbereich" verantwortlich. Das sind Aufgaben, die durch Bundes- oder Landesgesetze der Gemeinde übertragen und nach den Weisungen des Bundes bzw. Landes zu besorgen sind, z.B. Meldewesen und Standesamt.


Es zeigt sich: Die Bürgermeisterin hat eine Fülle von Aufgaben und viel Verantwortung – und damit besonders in Österreichs zweitgrößter Stadt jede Menge zu tun.


Kurz gesagt:

  • Um Bürgermeisterin zu werden, muss man entweder direkt durch die Einwohner oder durch den Gemeinderat gewählt werden. Das ist in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt.

  • Bei der Wahl durch den Gemeinderat hat die mandatsstärkste Partei das Vorschlagsrecht, notwendig ist die einfache Stimmenmehrheit.

  • Die Bürgermeisterin vertritt die Stadt nach außen und erlässt alle Bescheide erster Instanz im eigenen Wirkungsbereich der Stadt. Sie steht aber auch an der Spitze der Stadtregierung und sorgt für die Ausführung der Beschlüsse des Gemeinderats.


––– zur Autorin –––

Wenn Anna Wegleitner nicht gerade Gastbeiträge für überzuckert schreibt, dann schreibt sie häufig trotzdem – in den vergangenen Monaten (während ihrer Gerichtspraxis) vor allem Beschlüsse und Urteile, demnächst womöglich sogar Gesetzesentwürfe (als Verwaltungspraktikantin im Justizministerium). Wir freuen uns, dass sich Anna zwischendurch trotzdem Zeit genommen hat, um für überzuckert das Tagesgeschehen rechtlich verständlich zu machen.

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