„Lückenhaftes Verbotsgesetz“: Die geplante Verschärfung
Diese Woche präsentierte Österreichs Bundesregierung die bereits vergangenes Jahr im November angekündigte Verschärfung des Verbotsgesetzes im Ministerrat. Gemäß des Verbotsgesetzes kann die Verbreitung nationalsozialistischer Inhalte als Wiederbetätigung strafbar sein. Dazu zählen unter anderem die Gründung von nationalsozialistischen Verbindungen oder auch die bloße Beteiligung daran sowie auch das Leugnen, Verharmlosen oder Gutheißen von nationalsozialistischen Verbrechen in einem Medium. Worin konkret soll die diskutierte Reform des Verbotsgesetzes bestehen?
Erweiterung der inländischen Gerichtsbarkeit
Im Rahmen der Reform des Verbotsgesetzes soll die inländische Gerichtsbarkeit ausgeweitet werden. Wie ist das zu verstehen? Bestimmte Delikte des Verbotsgesetzes sind bisher aufgrund fehlender inländischer Gerichtsbarkeit nicht strafbar, weil diese z.B. auf einem ausländischen Server im Internet begangen werden. Dies soll sich mit der geplanten Reform ändern, sodass im Internet stattfindende NS-Propaganda und Radikalisierung strafbar sein soll. Verherrlicht jemand von einem ausländischen Server den Nationalsozialismus, soll dies nach der Novelle des Verbotsgesetzes strafbar sein und sich die Betroffene vor den österreichischen Gerichten verantworten müssen. Laut Justizministerin Zadić soll es überall dort inländische Gerichtsbarkeit geben, „wo die öffentliche Sicherheit betroffen ist.“ Damit wird das Gesetz an das 21. Jahrhundert sowie die damit einhergehende Digitalisierung angepasst und die Verurteilungsquote bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz erhöht.
Amtsverlust für Beamtinnen
Eine weitere zentrale Änderung des Verbotsgesetzes soll darin bestehen, dass Beamtinnen aufgrund einer rechtskräftigen Verurteilung nach dem Verbotsgesetz ihr Amt verlieren. Zum Anlass für diese Reform wurde ein Fall im Bundesheer genommen, in dem ein Unteroffizier nach Tragen einer SS-Uniform und mehrfachem Zeigen des Hitlergrußes weiterhin im Heer tätig sein durfte. Dies soll sich künftig ändern.
Einziehung von NS-Devotionalien
Mit der Novelle des Verbotsgesetzes sollen in Zukunft Hakenkreuze und andere NS-Devotionalien, wie z.B. einen „Ehrenring“ der SS, unabhängig von einer Verurteilung nach dem Verbotsgesetz eingezogen werden können. Nach der bisherigen Rechtslage war dies nur nach dem Nachweis einer Wiederbetätigung möglich und der bloße Besitz dieser Gegenstände war nicht strafbar.
Strafbarkeit von „Teilleugnung“ und Diversion bei Erwachsenen
Ein weiterer Punkt der Reform liegt in der Strafbarkeit der Teilleugnung. Strafbar soll nicht erst die „gröbliche“ Verharmlosung von nationalsozialistischen Verbrechen, wie es bisher der Fall war, sondern bereits die Verharmlosung an sich sein. Außerdem soll im Zuge der stärkeren Ahndung von NS-Terror auch gegen das Tragen von gelb modifizierten Judensternen, wie dies z.B. im Rahmen der „Corona-Demonstrationen“ teilweise der Fall war, effektiver vorgegangen werden. Darüber hinaus besteht ein weiteres Anliegen der Reform des Verbotsgesetzes in der Möglichkeit einer Diversion bei Erwachsenen. Das bedeutet, dass versucht wird, mit Täterinnen, die einen Fehler eingestehen, einen Dialog zu führen, auf die Durchführung eines förmlichen Strafverfahrens zu verzichten und die Täterinnen das Angebot zur Leistung einer „belastenden Maßnahme“, wie z.B gemeinnütziger Arbeit, erhalten. Eine Diversion hat den Vorteil für die Täterinnen, dass es zu keinem Schuldspruch bzw. einer formellen Verurteilung kommt, sondern die Diversion bloß justizintern für 10 Jahre gespeichert wird.
Ob und wie rasch es zu der geplanten Reform des Verbotsgesetzes kommt, bleibt abzuwarten, da es aufgrund des Verfassungsrangs des Verbotsgesetzes einer Zweidrittelmehrheit im Parlament und sohin der Zustimmung der SPÖ oder der FPÖ für das Inkrafttreten bedarf. Die SPÖ blockiert jedoch aktuell die Reform des Verbotsgesetzes, da die Partei ihre Zustimmung zu von der Türkis-Grünen-Regierung geplanten Vorhaben an Schritte gegen die Teuerung knüpft. Es bleibt abzuwarten, ob sich am Ende die Reform des Verbotsgesetzes gegen parteipolitisches Taktieren durchsetzen kann und die SPÖ ihre „Blockade“ aufhebt.
Kurz gesagt:
Die geplante Reform des Verbotsgesetzes soll zu einer Anpassung des Gesetzes an das 21. Jahrhundert sowie zu einer Erhöhung der Verurteilungsquote bei Verstößen gegen das Verbotsgesetz beitragen.
Inhalt der im Ministerrat präsentierten Verschärfung des Verbotsgesetzes ist die Ausweitung der inländischen Gerichtsbarkeit, der Amtsverlust für Beamtinnen bei rechtskräftigen Verurteilungen nach dem Verbotsgesetz, die Einziehung von NS-Devotionalien unabhängig von einer Verurteilung sowie die Strafbarkeit von „Teilleugnung“ von nationalsozialistischen Verbrechen.
Da das Verbotsgesetz im Verfassungsrang steht, benötigt seine Reform eine Zweidrittelmehrheit im Parlament.
Comments