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  • AutorenbildBenjamin Weber

Kann Russland verurteilt werden? – Gerichte im Völkerrecht

Ganz Europa schaut mit Entsetzen auf den Konflikt in der Ukraine. Der Angriff Russlands verursacht unermessliches menschliches Leid und verletzt einen Eckpfeiler des Völkerrechts – das sogenannte Gewaltverbot. Dieses findet sich vor allem in Artikel 2 Absatz 4 der UN-Charta, das ist die Satzung der Vereinten Nationen (UN). Die russische Invasion fällt unter den völkerrechtlichen Begriff der Gewalt und ist damit verboten. Kann die Ukraine nun rechtlich gegen Russland vorgehen und dadurch den Konflikt beenden oder muss sie auf ihre Verteidigungsfähigkeit und die Solidarität anderer Staaten hoffen?


Hier zeigt sich eine der Besonderheiten des Völkerrechts – die Durchsetzung zwischen souveränen Staaten ist oft problematisch. Trotzdem haben die internationale Staatengemeinschaft und die Ukraine bereits einige Schritte unternommen:

UN-Vollversammlung

Gestern Nachmittag erließ die UN-Vollversammlung eine Resolution, mit der unter anderem die Aggression Russlands und der Verstoß gegen das Gewaltverbot verurteilt wurden. Russland wurde außerdem aufgefordert , den Angriff auf die Ukraine zu beenden. Weil es sich um eine Frage hinsichtlich der internationalen Sicherheit handelte, wurde eine 2/3 Mehrheit der abgegeben Stimmen benötigt. Von allen 193 anwesenden Staaten stimmten 141 Staaten für die Resolution (auch Österreich), 5 Staaten (Russland, Belarus, Nordkorea, Eritrea und Syrien) gegen sie und 35 Staaten enthielten sich. Die große Anzahl der Staaten, die für die Resolution stimmten, hat eine große symbolische Bedeutung - rechtlich handelt es sich allerdings nur um eine Empfehlung, an die sich die Staaten nicht halten müssen

UN-Sicherheitsrat

Internationaler Gerichtshof (IGH)

Internationaler Strafgerichtshof (IStGH)

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR)


Kurz gesagt:

  • Die UN-Vollversammlung hat Russland verurteilt – diese Entscheidung hat jedoch nur Empfehlungscharakter und ist nicht verbindlich. Russland hat als ständiges Mitglied des UN-Sicherheitsrates eine Resolution verhindert. Diese wäre rechtlich bindend.

  • Im Völkerrecht stellt sich oft die Frage, ob das Gericht überhaupt zuständig ist, da die Staaten der Zuständigkeit zustimmen müssen.

  • Mittlerweile haben mehrere Gerichte Verfahren gegen Russland eingeleitet oder, wie der EGMR, bereits Maßnahmen ausgesprochen.


 

Unter folgendem Link findet ihr Möglichkeiten, wie ihr die Ukraine und Ukrainerinnen unterstützen könnt: https://how-to-help-ukraine-now.super.site/.


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