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  • AutorenbildDavid von der Thannen

Guter Rat ist teuer: Der Europarat und seine Probleme

In Reykjavík wird gerade Zeitgeschichte geschrieben. Denn bis gestern trafen in der isländischen Hauptstadt Staats- und Regierungschefs aus ganz Europa zusammen, um am sogenannten Europaratsgipfel über die Zukunft des Kontinents zu beraten: Allein der Umstand, dass es sich dabei erst um das erst vierte (!) Gipfeltreffen in der fast 75-jährigen Geschichte des Europarats handelt, zeigt: Hier geht es um viel!

Doch alles der Reihe nach: Was ist der Europarat eigentlich?

Beim Europarat handelt es sich um eine internationale Organisation, der zurzeit 46 Mitgliedstaaten angehören. Seine obersten Ziele sind die Förderung der Demokratie sowie der Schutz von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit. Zu diesem Zweck tauschen sich die Vertreter der Mitgliedstaaten im Europarat regelmäßig aus und schließen völkerrechtliche Verträge ab. Das berühmteste Abkommen dieser Art hat der Europarat bereits kurz nach seiner Gründung im Jahr 1950 verabschiedet: die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK).


Die EMRK als Leuchtturmprojekt des Europarats

Im Laufe der Jahre hat sich die Unterzeichnung der Europäischen Menschenrechtskonvention zu einer Beitrittsbedingung für alle Staaten entwickelt, die dem Europarat angehören wollen. So kommt es, dass die EMRK heute für alle 46 Mitgliedstaaten des Europarats verbindlich ist. In Österreich bildet sie sogar einen ganz wesentlichen Teil unseres Verfassungsrechts. Gleichzeitig unterwerfen sich die Staaten durch ihren Beitritt zur EMRK der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), der als Justizorgan des Europarats für die Auslegung der Konvention zuständig ist. Soweit eine Person sich in ihren, von der EMRK gewährten Grundrechten verletzt fühlt, und vor den staatlichen Gerichten keinen adäquaten Rechtsschutz erhält, kann sie sich an den EGMR wenden. Dieser entscheidet dann, ob der Konventionsstaat, gegen den sich die Beschwerde richtet, die EMRK verletzt hat.


Achtung: Europarat ≠ Europäische Union

Der Europarat verwendet zwar die Europaflagge genauso wie die Europahymne und hat seinen Sitz (wie das Europäische Parlament) in Straßburg, hat allerdings mit der Europäischen Union sonst nichts gemein. Das zeigt sich schon daran, dass dem Europarat weit mehr als die 27 Mitgliedstaaten der EU angehören: zum Beispiel auch die Türkei, Großbritannien oder die Schweiz. Bis ins Frühjahr 2022 war selbst Russland langjähriges Mitglied des Europarats. Nach der vorläufigen Suspendierung seiner Mitgliedschaft als Reaktion auf den Angriffskrieg gegen die Ukraine ist Russland vor knapp einem Jahr dann allerdings freiwillig aus dem Europarat ausgetreten und so einem Ausschluss durch die anderen Mitglieder zuvorgekommen.


Nichtmitglied im Mittelpunkt: Russlandpolitik als Kernthema des Europaratsgipfels

Wie anfangs angedeutet: Ein Gipfeltreffen des Europarats ist alles andere als alltäglich, sondern meist eine Reaktion auf besondere geopolitische Entwicklungen. So fanden sich etwa im Rahmen des ersten Gipfels 1993 die Mitglieder des Europarats in Wien zusammen, um die Demokratisierung Europas nach dem Fall des Eisernen Vorhangs zu koordinieren. In den folgenden 30 Jahren sollten bloß noch zwei weitere Gipfel nötig werden. Und nun ist es wieder so weit: Die europäische Demokratie steht, vor allem angesichts des ungebremst tobenden Kriegs in der Ukraine, vor großen Herausforderungen. Um diesen Herr zu werden, haben die Teilnehmerinnen des Gipfeltreffens schon gestern erste Maßnahmen verabschiedet: Insbesondere soll ein sogenanntes „Schadensregister“ eingerichtet werden, um die Menschenrechtsverletzungen in der Ukraine dokumentieren und Russland dafür zur Verantwortung ziehen zu können.


Doch das Verhältnis zu Russland dürfte nicht das einzige Problem des Europarats sein: auch innerhalb der Organisation rumort es gewaltig. Vor allem die Türkei sorgt für Unruhe, hat sie die Urteile des EGMR doch zuletzt mehrmals ignoriert und als „politische Einflussnahme“ von außen abgetan. Deshalb ist aktuell ein Vertragsverletzungsverfahren anhängig. Und sogar vermeintlich gefestigte Demokratien wie Großbritannien scheinen ihr Verhältnis zum Europarat zu überdenken. Dort machen sich vor allem Brexit-Befürworter schon länger für einen (weiteren) Austritt des Vereinigten Königreichs stark.

Insgesamt befindet sich der Europarat derzeit also zweifellos in stürmischen Gewässern. So bleibt zu hoffen, dass die am Gipfeltreffen geplante Kurskorrektur gelingt und der Europarat wieder in ruhigere Zeiten übergeführt werden kann.



Kurz gesagt

  • Der Europarat ist eine der ältesten internationalen Organisationen Europas, die sich der Förderung von Demokratie, Menschenrechten und Rechtsstaatlichkeit widmet. Ihm gehören aktuell 46 Mitgliedstaaten an.

  • Als größte Errungenschaft des Europarats gilt die Europäische Menschenrechtskonvention. Bei ihr handelt es sich um einen umfassenden Grundrechtskatalog, der für die Mitglieder des Europarats verbindlich ist. Wer sich in seinen Grundrechten verletzt betrachtet, kann den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte anrufen.

  • Trotz seiner Erfolge in der Vergangenheit steht der Europarat aktuell vor großen Herausforderungen: Nicht nur beschäftigt die russische Aggressionspolitik die anderen Mitgliedstaaten selbst ein Jahr nach dem Austritt Russlands aus dem Europarat, mittlerweile scheinen auch andere Länder wie die Türkei oder Großbritannien Austrittsgedanken zu hegen.

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