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AutorenbildJulia König

Europa in der Energiekrise – Was die EU wie dagegen unternimmt

Europa steckt mitten in einer Energiekrise, denn die Energiepreise sind enorm angestiegen und auch die Versorgung der EU mit Energie ist stark gefährdet. Vermutlich jeder hat die hohen Preise bereits zu spüren bekommen - sei es bei der Strom- und Gasabrechnung oder im Supermarkt. Doch wie kann und wird die EU dagegen vorgehen?


Ausgangslage

Bereits seit Mitte 2021 steigen die Energiepreise nicht nur innerhalb der EU, sondern auch weltweit enorm an. Ausschlaggebend dafür sind zahlreiche Faktoren. Damit die Energiekrise bewältigt werden kann, ist laut Expertinnen ein gemeinsames Vorgehen und Solidarität der EU-Länder sehr wichtig. Durch eine Zusammenarbeit innerhalb der EU könnten die Auswirkungen der Krise womöglich abgefedert und die Bürgerinnen von den gestiegenen Kosten entlastet werden.


Doch welche Möglichkeiten bestehen überhaupt für die EU?


Zusammenarbeit und Handlungsmöglichkeiten der EU – Gesetzgebungsprozess


Das sogenannte ordentliche Gesetzgebungsverfahren ist auf EU-Ebene die wichtigste Möglichkeit, Recht zu schaffen. Dabei gibt es auf EU-Ebene zwei Arten von Gesetzen - und zwar Richtlinien und Verordnungen. Unter Richtlinien versteht man Forderungen der EU an ihre Mitgliedsstaaten, die diese innerhalb eines bestimmten Zeitraums in nationales Recht umsetzen müssen. Das heißt, dass in den jeweiligen EU-Ländern noch eigene Gesetze geschaffen werden müssen, die inhaltlich der Richtlinie entsprechen. Verordnungen hingegen gelten sofort in allen Mitgliedstaaten. Die EU-Länder müssen also nicht mehr eigene Gesetze schaffen, weil die Verordnung unmittelbar gilt.


Die am Gesetzgebungsprozess beteiligten Institutionen der EU sind:


- die Europäische Kommission, sozusagen die Regierung der EU;



- und der Rat der Europäischen Union, auch Rat oder Ministerrat genannt, der

sich aus den Ministerinnen der Mitgliedsstaaten zusammensetzt.


In der Regel – also im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren – läuft das Verfahren folgendermaßen ab:


1. Die Kommission schlägt dem Rat und dem Parlament ein Gesetz vor.


2. Danach muss sich das Parlament überlegen, ob es mit dem Gesetzesentwurf

der Kommission einverstanden ist. Die Entscheidung darüber teilt das

Parlament dann dem Rat mit. Das Parlament kann auch Änderungen

einfügen.


3. Der Rat entscheidet zusammen mit dem Parlament über den

Gesetzesvorschlag der Kommission.


So weit so gut - aber was passiert denn aktuell auf EU-Ebene, damit die Energiekrise auch tatsächlich bewältigt wird?


Aktuelles Vorgehen der EU zur Bewältigung der Energiekrise


Schon seit Beginn der Energiekrise treffen die Vertreter der Mitgliedsstaaten regelmäßig zusammen, um das gemeinsame Vorgehen zu diskutieren. Dabei wurden mehrere Rechtsakte erlassen. Am 5. August 2022 wurde eine Verordnung über koordinierte Maßnahmen beschlossen, nach welcher die EU-Länder freiwillig ihren Gasverbrauch um 15% senken sollen. Nur bei Ausrufung eines sogenannten „Unionsalarmes“ wäre diese Senkung verpflichtend.


Am 6. Oktober 2022 hat der Ministerrat eine Verordnung mit Notfallmaßnahmen beschlossen. Die Verordnung wurde auf Basis eines Vorschlages der Kommission erlassen. Die Annahme der Verordnung erfolgte ausschließlich durch den Ministerrat im Anschluss an eine politische Einigung der Energieministerinnen der EU auf der außerordentlichen Tagung des Rates „Energie“ vom 30. September 2022. Dort einigten sich die Energieministerinnen. Das Parlament musste dieser Verordnung nicht zustimmen. Aber warum? Hier besteht eine Ausnahme, denn in den EU-Verträgen gibt es eine eigene Regelung, die Folgendes bestimmt:


Der Rat kann auf Vorschlag der Kommission unbeschadet der sonstigen in den Verträgen vorgesehenen Verfahren im Geiste der Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten über die der Wirtschaftslage angemessenen Maßnahmen beschließen, insbesondere falls gravierende Schwierigkeiten in der Versorgung mit bestimmten Waren, vor allem im Energiebereich, auftreten.“


Daher kann der Ministerrat „im Geiste der Solidarität“ auf Vorschlag der Kommission ohne das Parlament entscheiden, wenn Schwierigkeiten bei der Energieversorgung bestehen. Das hat er hier gemacht.


Und was bestimmt die Verordnung?


Einerseits sollen die EU-Länder den Stromverbrauch mindestens um 5% reduzieren. Dadurch soll die Nachfrage nach Gas verringert werden, welches für die Stromerzeugung verwendet wird. Andererseits sollen Energieunternehmen verpflichtet werden, die Gewinne, die sie aus der Krise erwirtschaften, an die EU-Staaten abzugeben. Dieses Geld sollen jene Bevölkerungsgruppen und Unternehmen der EU bekommen, die es am meisten benötigen, um die Krise finanziell zu überstehen.


Das soll jedoch nicht für immer gelten. Das besondere an der neuen Verordnung ist, dass sie nur sehr kurz gilt, nämlich vom 1. Dezember 2022 bis zum 31. Dezember 2023. Wie es danach weitergeht, wird sich noch im Laufe der nächsten Wochen und Monate zeigen.


Kurz gesagt:

  • Um ein gemeinsames Vorgehen der EU-Länder zu bewirken, werden Rechtsakte der EU entweder in Form einer Richtlinie oder Verordnung erlassen. Die Kommission, der Rat und das Parlament sind die Gesetzgebungsorgane der EU. Die Kommission macht als erstes einen Vorschlag, wie ein Gesetz lauten könnte. Rat und Parlament beraten sich dann darüber. Entweder kommt es zu einer Einigung und es gibt ein neues Gesetz oder der Gesetzesvorschlag scheitert.

  • Es gibt allerdings Ausnahmen: eine Gesetzgebung ohne das Parlament ist bei besonderen Versorgungsschwierigkeiten, vor allem mit Energie, möglich.

  • Die EU arbeitet bereits auf Hochtouren, um die Auswirkungen der Krise einzudämmen und es wurde unter anderem bereits eine Verordnung mit Notfallmaßnahmen erlassen, die dafür sorgen soll, dass die Energiekosten für Verbraucherinnen und Verbraucher wieder leistbar werden.


 

Julia König hat am Juridicum in Wien Rechtswissenschaften studiert und während ihres Auslandssemesters in Lissabon ihre Leidenschaft für das Europarecht entdeckt. Derzeit genießt sie die letzten warmen Sommertage in Athen, wo sie ein Praktikum absolviert. Doch selbst das griechische Wetter kann sie nicht davon abhalten, ihrem Lieblingsrechtgebiete auf den Grund zu gehen und einen Beitrag für überzuckert zu den aktuellen Maßnahmen der EU zur Bewältigung der Energiekrise zu schreiben.

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