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  • AutorenbildViktoria Jedlicka

Der Kampf gegen Geldwäsche

Auf EU-Ebene einigte man sich diese Woche auf eine Obergrenze für Bargeldkäufe. Käufe in der Höhe über 10.000 Euro sollen in der Zukunft innerhalb Europas nicht mehr bar bezahlt werden können. So möchte man der Geldwäsche, also dem Verschleiern des illegalen Ursprungs von Erträgen aus bestimmten kriminellen Aktivitäten, den Kampf ansagen. Zum Teil sorgte diese Bargeldobergrenze für große Aufregung. Grund genug, um die Hintergründe zur geplanten Bargeldobergrenze, die aktuelle Rechtslage in Österreich sowie mögliche Kritik zur geplanten Änderung näher zu betrachten. 


Bargeldobergrenze von 10.000 Euro und weitere Verschärfungen

Wer künftig Beträge über 10.000 Euro in der Europäischen Union bar zahlen möchte, wird dies bald nicht mehr können. Betroffen sind Käufe zwischen zwei Unternehmen und zwischen Unternehmen und Verbraucherinnen. Wird z. B. ein Auto bei der Händlerin um über 10.000 Euro erworben, darf nicht mehr in bar bezahlt werden. Für den Fall, dass es sich um einen Gebrauchtwagenkauf zwischen Privatpersonen handelt, kann weiterhin in bar bezahlt werden.  

 

Zusätzlich trifft Händlerinnen von Luxusgütern die Pflicht zur Identitätsüberprüfung ihrer Kundinnen. Sollte ihnen Geschäfte verdächtig vorkommen, sind diese den nationalen Behörden zu melden. Diese verschärften Regeln sollen z. B. den Handel mit Juwelen, Privatjets, Luxusautos oder Yachten gelten. Außerdem sollen auch Kryptowährungen und Bankgeschäfte von „Superreichen“, also Menschen mit einem Vermögen von mindestens 50 Millionen Euro, durch die Behörden strenger überwacht werden. Zudem sollen auch EU-weite Registrierungen bei Eigentümern von Unternehmen ab einem bestimmten Anteil vorgesehen werden, sodass z. B. russische Oligarchinnen EU-Sanktionen aufgrund des Angriffs auf die Ukraine nicht umgehen können. Die Verschärfungen sollen ab 2029 auch finanzstarke Fußballvereine treffen, da der Profifußball aufgrund Milliardeninvestitionen aus Drittstaaten als Einfallstor für Geldwäsche in Europa gelten. Um die Einhaltung der Verschärfungen zu gewähren, sollen nationale Behörden, wie z. B. die österreichische Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres, koordiniert von einer neuen europäischen Anti-Geldwäschebehörde, die neuen Regeln überwachen.

 

„Know your customer“: Finanzmarkt-Geldwäschegesetz in Österreich

Derart strenge Bargeldobergrenzen wie in manchen EU-Ländern (z. B Spanien und Frankreich mit 1.000 Euro oder Belgien und die Niederlanden mit 3.000 Euro) fand man in Österreich bisher nicht. In Österreich gab es bisher branchenspezifische Beschränkungen hinsichtlich Bargeldzahlungen, wie z. B. im Bau. Laut Einkommenssteuergesetz gilt seit 2016 ein Barzahlungsverbot von Arbeitslohn in der Bau-Branche. Weitere Beschränkungen bestehen auch nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz, um möglicher Geldwäsche entgegenzutreten. Geldwäscherei stellt in Österreich gemäß § 165 Strafgesetzbuch ein Strafdelikt dar und ist mit einer Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahre bedroht. Jede Kundin hat sich zu identifizieren, die z. B. eine dauernde Geschäftsbeziehung mit einem Kredit- oder Finanzinstitut oder einem Dienstleister in Bezug auf virtuelle Währungen eingeht. Identifizierungspflichten bestehen ebenso bei Transaktionen im Wert von mindestens 15.000 Euro oder bei einem Geldtransfer von mehr als 1.000 Euro, die nicht im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung stattfinden. Für den Fall, dass jemand den Verdacht von Geldwäscherei oder Terrorismusfinanzierung erweckt oder sofern Zweifel an den bereits erhaltenen Identifikationsdaten bestehen, hat sich die Kundin zu identifizieren.

 

Die Identifizierung hat durch die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises zu erfolgen. Ist die Kundin minderjährig, hat sie ihre eigene Identität sowie auch die Vertretungsbefugnis und die Identität der vertretenen natürlichen Person nachzuweisen. Handelt es sich um eine juristische Person, z. B. eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder eine Aktiengesellschaft (AG),  gelten weitere Identifizierungsanforderungen. Besteht der Verdacht, dass Geldwäscherei betrieben wird, ist eine Meldung an die österreichische Geldwäschemeldestelle im Bundesministerium für Inneres zu erstatten.

 

Kritische Stimmen

Nicht alle scheinen begeistert von den geplanten Verschärfungen zu sein. „Wir haben uns prinzipiell gegen Bargeldobergrenzen ausgesprochen, aber im Sinne des Gesamtpaketes gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zugestimmt“, so der österreichische Finanzminister Magnus Brunner. Brunner hält fest, dass eine Bargeldobergrenze unter 10.000 Euro verhindert werden konnte und es entscheidend sei, dass diese Verschärfungen den rein privaten Bereich nicht treffen. Wann die geplanten Verschärfungen tatsächlich in Kraft treten, bleibt abzuwarten.

 

Kurz gesagt

  • Um Geldwäsche zu verhindern, hat man sich auf EU-Ebene auf Verschärfungen geeinigt: Eine Bargeldobergrenze von 10.000 Euro (ausgenommen sind Geschäfte zwischen zwei Privatpersonen), Identitätsüberprüfungen von Kundinnen von Händlerinnen von Luxusgütern sowie eine strengere Überwachung von Kryptowährungen und Bankgeschäften von „Superreichen“.

  • In Österreich gab es bisher branchenspezifische Beschränkungen hinsichtlich Bargeldzahlungen, wie z. B. in der Bau-Branche.

  • Jedoch gibt es in Österreich nach dem Finanzmarkt-Geldwäschegesetz - entsprechend des Prinzips „Know your customer“ – Pflichten, Kundinnen zu identifizieren, z. B. bei dauernden Geschäftsbeziehungen mit einem Kredit- oder Finanzinstitut oder bei Transaktionen im Wert von mindestens 15.000 Euro oder bei einem Geldtransfer von mehr als 1.000 Euro, die nicht im Rahmen einer dauernden Geschäftsbeziehung stattfinden.

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