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  • AutorenbildLaura Stickler

Depp vs. Heard: Der Promiprozess im Überblick

Aufregung in der Promi-Welt: Denn zurzeit läuft in Virginia (USA) ein Zivilprozess zwischen Hollywood-Star Johnny Depp und seiner Ex-Frau Amber Heard, in dem nach und nach jede Menge unangenehme Details über deren ehemalige Beziehung an die Öffentlichkeit gelangen. Doch um was geht es in diesem Prozess eigentlich genau?


Warum klagt Johnny Depp Amber Heard?

Grundlage des Zivilprozesses zwischen dem turbulent geschiedenen Ehepaar ist ein von Amber Heard 2018 veröffentlichter Beitrag in der Washington Post. In diesem Artikel bezeichnete sich die Schauspielerin selbst als Opfer von "häuslichem Missbrauch" und sprach sich gegen "sexuelle Gewalt" aus. Dadurch fühlt sich Johnny Depp in seinen Rechten verletzt: Er wirft Amber Heard vor, ihn zu Unrecht als gewalttätigen Ehemann dargestellt zu haben und fordert dementsprechend 50 Millionen Dollar Schadenersatz für die erlittene Rufschädigung.


Aber hat die Klage von Johnny Depp überhaupt Aussicht auf Erfolg?

Dafür müssen die Geschworenen des zuständigen Gerichts in Virginia beurteilen, ob die von Amber Heard gegenüber den Leserinnen der Washington Post vorsätzlich getätigten Aussagen im Wesentlichen falsch und verleumderisch sind und zu einem Schaden Johnny Depps geführt haben.


Der konkrete Fall wird aber noch durch eine weitere Schwierigkeit verkompliziert: Amber Heard streitet nämlich ab, sich in ihrem Zeitungsbeitrag überhaupt auf Johnny Depp bezogen zu haben. Stattdessen behauptet sie, sie habe nur allgemeine Äußerungen über ihre Erfahrungen mit sexualisierter Gewalt getätigt. Als Ausgangsfrage im Prozess müssen die Geschworenen daher klären, ob dem fraglichen Artikel überhaupt Anschuldigungen gegen Johnny Depp zu entnehmen sind – bereits das ist eine äußerst komplexe Angelegenheit!


Warum klagt Amber Heard Johnny Depp?

Diese Vorwürfe ihres Ex-Mannes ließ Amber Heard jedoch nicht auf sich sitzen. Sie ging zum Gegenangriff über und klagt ihren Ex-Mann ihrerseits auf 100 Millionen Dollar Schadenersatz. Ihre Klage stützt sie dabei ebenfalls auf Verleumdung - mit der Behauptung, dass sie durch den Angriff von Johnny Depp und die Aussagen seines Anwalts wiederum Opfer von Missbrauch und Schikane geworden sei.

Konkret behauptet Heard, dass Depps ehemaliger Anwalt, Adam Waldman, im Zuge des Prozesses öffentliche Erklärungen abgegeben und Heards Missbrauchsvorwürfe als "Schwindel" bezeichnet hat. Heard möchte Depp nun für die Aussagen seines Anwalts zur Rechenschaft ziehen. Möglich ist das allerdings nur dann, wenn Depp nachgewiesen werden kann, die Aussage seines Anwalts in Auftrag gegeben zu haben. Darüber hinaus müssten die Geschworenen natürlich auch feststellen, dass die Kommentare von Amber Heard tatsächlich kein „Schwindel“, sondern viel eher wahrheitsgemäß waren.


Angenommen die ganze Sache hätte sich in Österreich abgespielt, wie wäre die Rechtslage?

Nach österreichischem Recht (§ 1330 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs) unterscheidet man im Zusammenhang mit herabwürdigenden Behauptungen zwei Fälle: Ehrenbeleidigung und Kreditschädigung.


Unter den Tatbestand Ehrenbeleidigung fallen Aussagen (z.B. durch Beschimpfungen, Kränkungen oder Verspottung), die zwar die Würde eines Menschen angreifen, aber weder objektiv wahr noch falsch sein können. Man spricht hierbei von sogenannten Werturteilen:


Beispiel: "Er ist ein Esel“


Personen, die im öffentlichen Medieninteresse stehen, haben grundsätzlich ein höheres Maß an solchen persönlichen Kränkungen und Herabsetzungen zu ertragen. Aber auch in ihrem Fall darf eine gewisse Grenze an zulässiger Kritik nicht überschritten werden. Im Einzelfall sind das Recht auf freie Meinungsäußerung und der Schutz der Ehre eines Menschen stets gegeneinander abzuwägen. Ist der Tatbestand der Ehrenbeleidigung tatsächlich erfüllt, dann gebührt der Geschädigten der Ersatz ihres Schadens – dieser kann zum Beispiel in entgangenen Berufschancen bestehen.


Unter Kreditschädigung (Rufschädigung) versteht man – im Gegensatz dazu – die Verbreitung objektiv unwahrer Tatsachen, die das Ansehen eines Menschen gefährden. Anders als Werturteile können diese Tatsachenbehauptungen bewiesen werden. Mit anderen Worten: sie können wahr oder unwahr sein.


Beispiel: "Er ist ein Folterer und Mörder“


Schadenersatzpflichtig wird dabei nicht nur die Person, die eine unwahre Tatsache erfindet, sondern auch die, die sie weiterverbreitet – natürlich nur unter der Voraussetzung, dass die Verbreiterin die Unwahrheit ihrer Aussage kennt oder sie zumindest kennen hätte müssen.


Neben dem Ersatz ihres Schadens kann die Geschädigte zusätzlich verlangen, dass die Verbreiterin ihre Behauptung durch eine öffentliche Bekanntmachung zurücknimmt (Recht auf Widerruf). Ebenso besteht das Recht, das Urteil zu veröffentlichen (Recht auf Urteilsveröffentlichung).

Betrachtet man nun den Prozess zwischen Johnny Depp und Amber Heard im Lichte des österreichischen Rechts, handelt es sich bei den jeweils getätigten Aussagen eindeutig um Tatsachenbehauptungen, die entweder wahr oder unwahr sein können. Daher wäre nach österreichischem Recht für einen gültigen Anspruch auf Schadenersatz zu prüfen, ob die Aussagen von Depp bzw. Heard den Tatbestand der Kreditschädigung erfüllen.


Außerdem besteht in Österreich noch ein weiterer, wichtiger Unterschied zu Depp vs. Heard: Schadenersatzklagen werden immer von einer Berufsrichterin – und nicht von Geschworenen – entschieden! Zwar obliegt die Urteilsfällung in solchen Verfahren auch in den USA grundsätzlich einer Richterin – allerdings kann jede Prozesspartei bereits ab einem Geldbetrag von 20 Dollar einen Geschworenenprozess beantragen.



Kurz gesagt

  • Johnny Depp und Amber Heard führen einen zivilrechtlichen Verleumdungsprozess. Grundlage der Klage von Johnny Depp sind Behauptungen Heards in einem Zeitungsbeitrag, mit denen sie ihrem Ex-Mann implizit sexuellen Missbrauch unterstellt.

  • Heard wehrt sich dagegen mit einer Gegenklage und bringt vor, durch die Behauptungen von Depps Anwalt wiederum Opfer von Missbrauch und Schikane geworden zu sein.

  • In Österreich kommen bei der Verletzung des Ansehens einer Person zwei Grundlagen für eine Klage in Betracht: Kreditschädigung und Ehrenbeleidigung. Weil es im Fall Johnny Depps nicht um eine bloße Beleidigung, sondern um eine beweisbare Aussage geht, ist die Kreditschädigung einschlägig.


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Laura Stickler studiert Rechtswissenschaften an der Universität Wien, wobei sie sich insbesondere dem Privatrecht verschrieben hat. In ihrem aktuellen Artikel teilt Laura mit uns daher einen Teil ihres zivilrechtlichen Fachwissens, das sie während ihrer Arbeit in Rechtsanwaltskanzleien und einschlägigen Wahlfächern erworben hat. Durch ihren einjährigen Austauschaufenthalt in Texas hat Laura außerdem einen besonderen Einblick in das US-amerikanische Rechtssystem gewonnen. Insgesamt hätten wir uns also für den vorliegenden Beitrag keine bessere Gastautorin wünschen können!

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