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  • AutorenbildNikolaus Handig

Das Strache-Urteil im Klartext

Vor einigen Tagen wurde Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache „schuldig“ gesprochen und „nicht rechtskräftig“ zu 15 Monaten „bedingter Freiheitsstrafe“ verurteilt. Was das im Klartext heißt – in drei Fragen und Antworten erklärt.


Warum wurde Strache „schuldig“ gesprochen?

„Schuldig“ gesprochen wird man dann, wenn eine Richterin aufgrund einer Anklage und eines Verfahrens zum Ergebnis kommt, dass man eine Straftat schuldhaft begangen – also mit seinem Verhalten einen unter Strafe gestellten Tatbestand erfüllt – hat. So ist auch die Richterin Moravec-Loidolt am Landesgericht für Strafsachen in Wien nach einem Prozess zum Schluss gekommen: Heinz-Christian Strache war bestechlich im Sinne des § 304 Absatz 1 Strafgesetzbuch. Er wurde schuldig erkannt, als Amtsträger ein pflichtwidriges Geschäft vorgenommen zu haben, weil er dafür einen Vorteil bekam (= Tatbestand). Konkret habe sich Strache als Abgeordneter um ein bestimmtes Gesetz bemüht, wofür seine Partei Spenden erhalten habe (= Sachverhalt). (Mehr zu den Paragrafen rund um Korruption kannst Du übrigens in Ramon Spiegels Beitrag hier nachlesen.)


Was hat es mit der „bedingten Freiheitsstrafe“ auf sich?

Wer eine bedingte Freiheitsstrafe bekommt, der ist quasi auf Bewährung – aber ins Gefängnis muss er nicht. Im Fachjargon heißt das bedingte Strafnachsicht. Damit einher geht die Verhängung einer Probezeit. Wer während seiner Probezeit erneut eine Straftat begeht und dafür verurteilt wird, dessen Strafnachsicht kann widerrufen werden. Wer in der Probezeit brav bleibt, ist dagegen aus dem Schneider. Für die Causa Strache bedeuetet das: Nach momentanem Stand ist er zwar grundsätzlich zu 15 Monaten Freiheitsstrafe, also Haft im Gefängnis, verurteilt. Allerdings müsste er diese Haft nur absitzen, wenn seine Strafnachsicht widerrufen wird.


Und was heißt „nicht rechtskräftig“?

Es bedeutet, dass das Urteil sozusagen noch nicht fix ist. Das ist der Fall, wenn ein Urteil noch bekämpft werden kann – was in erster Instanz immer möglich ist. Strache kann – und wird – sein Urteil bei einem übergeordneten Gericht überprüfen lassen. Dabei kann er zB vorbringen, dass die Richterin, die ihn verurteilt hat, Fehler im Verfahren gemacht oder den Sachverhalt falsch beurteilt hat. Das überprüfende, übergeordnete Gericht kann das Urteil dann (teilweise) bestätigen, abändern oder aufheben – je nachdem, ob es Fehler im Verfahren und der Entscheidung der Richterin findet. Wie der Fall wirklich weitergeht, wird sich daher erst weisen

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