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AutorenbildSebastian Öhner

Bubatz legal? Überblick zur Cannabis-Rechtslage in Österreich

Lange wurde diskutiert, jetzt ist es passiert: Der Gebrauch von Cannabis wurde in Deutschland (mit Einschränkungen) legalisiert. Grund genug, um die Rechtslage in Österreich näher zu beleuchten und dabei zu prüfen, ob sich die neuen Regeln aus Deutschland auch hierzulande auswirken.


Legal oder nicht?

Gleich vorweg: Wie schon in unserer ersten überzuckert-Podcast Folge behandelt, ist der Umgang mit Suchtmittelnin Österreich strafbar; und dazu zählt auch THC-haltiges Cannabis, Die entsprechenden gesetzlichen Regeln finden sich im Suchtmittelgesetz (SMG).


Zum Beispiel enthält § 6a SMG Regelungen zum Anbau von Cannabis. Dieser darf, bei Suchtgift enthaltendem Cannabis, nur zur Gewinnung von Arzneimitteln (also zB nicht zum persönlichen Gebrauch) passieren.


§ 28b SMG regelt in Verbindung mit der Suchtmittel-Grenzmengenverordnung die Grenzmenge der Strafbarkeit. Mit der „Grenzmenge“ wird festgelegt, ab welcher Menge das einzelne Suchtgift, bezogen auf die Reinsubstanz des Wirkstoffes, eine Gefahr für Leben oder die Gesundheit von Menschen darstellt. Bestimmungen zum unerlaubten Umgang mit Suchtgiften finden sich in § 27 SMG. Verboten ist danach das vorschriftswidrige Erwerben, Erzeugen, Befördern, Ein- oder Ausführen, Anbieten, Überlassen oder Verschaffen von Cannabis.


Ein Verstoß gegen dieses Verbot kann mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bis zu 360 Tagessätzen bestraft werden. Im Gesetz werden die Sanktionen aber niedriger angesetzt, wenn das Cannabis nur zum persönlichen Gebrauch genutzt werden sollte. Ein höherer Strafrahmen besteht hingegen dann, wenn gewerbsmäßig gehandelt wird, oder der Gebrauch des Suchtgifts für Minderjährige ermöglicht wird.


Von den Regelungen nicht betroffen sind die in vielen Geschäften verkauften CBD-Produkte. CBD ist zwar ebenfalls einer der Wirkstoffe der Cannabispflanze, wirkt anders als THC aber nicht psychoaktiv und ist nicht in der Suchtmittel-Grenzmengenverordnung aufgelistet.



Therapie statt Strafe

Die genannten Regeln klingen drastisch, aber werden sie auch so umgesetzt? Die Antwort lautet: nur zum Teil. Gelegenheitskonsum von Marihuana hat meist keine strafrechtlichen Konsequenzen.


Vorwiegend liegt das an dem in Österreich geltenden Grundsatz "Therapie statt Strafe". Dieser basiert darauf, dass die reine Bestrafung bei Suchtkranken oft keine Einsicht bzw. Änderung des Suchtverhaltens hervorruft. Praktisch bedeutet das: Nach dem SMG können die Strafverfolgungsbehörden von der Erhebung einer Anzeige absehen, wenn der strafbare Umgang mit Cannabis ausschließlich für den eigenen persönlichen Gebrauch oder den einer anderen erfolgt ist. Es kann stattdessen die Untersuchung bei einer Gesundheitsbehörde angeordnet werden. Diese hat dann die Möglichkeit, eine „gesundheitsbezogene Maßnahme“ (wie zB regelmäßige Harnkontrollen) vorzuschreiben. Wenn also persönlicher Gebrauch, die Prüfung einer notwendigen Gesundheitsuntersuchung und die Durchführung vorgeschriebener gesundheitsbezogene Maßnahmen zusammentreffen, kann ein Strafverfahren unterbleiben.


Zusätzlich gibt es in § 13 SMG auch eigene Regeln für Schulen bzw. das Bundesheer (Wehrdienst/Stellung). Hier wurde ein entsprechendes Krisenmanagement, also spezifische Regelungen, wie beim Umgang mit Cannabis zu handeln ist, für diese Bereiche verankert. Bspw. sind in Schulen zuerst die Schulärztinnen oder der schulpsychologische Dienst einzuschalten bevor die Gesundheitsbehörde zum Zug kommt.


Was ändert sich durch das neue deutsche Gesetz?

Für Österreich ändert sich durch das neue deutsche Cannabis-Gesetz grundsätzlich nur sehr wenig. Das Wichtigste zuerst: die deutschen Regelungen zur Legalisierung beziehen sich nicht auf Touristinnen.


Das deutsche Cannabisgesetz sieht vor, dass Cannabis-Vereine errichtet werden können, deren Mitglieder mit dem von den Vereinen angebauten Cannabis umgehen dürfen. Gebunden ist das aber an einen Wohnsitz in Deutschland – also irrelevant für Österreicherinnen. Auch unter diesen Umständen darf Cannabis allerdings ausschließlich für den Eigenverbrauch erworben werden; der Weiterverkauf ist damit jedenfalls verboten. Dennoch wird zum Teil befürchtet, dass die neuen Regelungen sich auch auf Österreich auswirken könnten. Kritikerinnen befürchten etwa eine steigende Zahl an Suchterkrankten und einen wachsenden Schwarzmarkt, der sich auch auf Österreich ausbreiten könnte.


Hierzulande hat sich der VfGH 2022 mit dem Cannabisverbot beschäftigt. Wie in unserem Beitrag dazu nachzulesen ist, wurde der damalige Antrag, die bestehenden Regelungen aufzuweichen durch das Gericht abgelehnt.  Schon damals hat überzuckert-Redakteur Benjamin Weber zusammenfassend hervorgehoben, dass in Österreich „nur mehr der Gesetzgeber, also Nationalrat und Bundesrat, Cannabis legalisieren“ kann. Ob das hierzulande passieren wird, bleibt allerdings weiter abzuwarten.


Kurz gesagt:

  • Der Umgang mit Cannabis ist im Suchtmittelgesetz (SMG) geregelt. Er ist bis auf wenige Ausnahmen nicht legal.

  • In Österreich gilt der Grundsatz „Therapie statt Strafe“. Daher kommt es auch bei an sich strafbarem Umgang mit Cannabis in aller Regel nicht zur Anzeige.

  • Das neue deutsche Cannabis-Gesetz hat keine rechtlichen Auswirkungen für Österreich.

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