Apropos Queen – Könnte man in Österreich eine Monarchie einführen?
Der Tod von Elizabeth Alexandra Mary, besser bekannt als Queen Elizabeth II., führt nicht nur zu Trauerbekundungen, sondern lässt auch Diskussionen über die Zeitgemäßheit von Monarchien hochkochen. Während in Großbritannien laut Medienberichten Demonstrantinnen gegen die Monarchie festgenommen werden, macht das Thema auch vor Österreich nicht halt: Die vom Bundeskanzleramt für den Begräbnistag angeordnete Trauerbeflaggung sorgt etwa für Kritik. Das lässt die Frage aufkommen, ob man in Österreich eine Monarchie einführen könnte?
Ein Blick auf Wikipedia zeigt, dass in Europa noch immer 12 Monarchien existieren. Dabei handelt es sich überwiegend um sogenannte parlamentarische Monarchien. Bei diesen hat die Monarchin ausschließlich repräsentative Funktionen und ist nicht in den Gesetzgebungsprozess eingebunden - das Volk ist Träger der Staatsgewalt.
Auch Österreich hat eine „reiche“ monarchische Geschichte: Die Habsburger herrschten bis zum Ende des Ersten Weltkriegs. Die Monarchie endete mit der Erlassung eines Gesetzes, welches Folgendes bestimmte: „Deutschösterreich ist eine demokratische Republik. Alle öffentlichen Gewalten werden vom Volke eingesetzt.“
Artikel 1 des Bundes-Verfassungsgesetzes (B-VG) besagt ebenso:
„Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
Doch was ist eine Republik? Die Staatsform Republik ist das Gegenteil von Monarchie. Monarchien können daher zwar demokratisch, aber nie republikanisch sein.
Wie wird man Staatsoberhaupt?
Republik | In einer Republik wird das Staatsoberhaupt gewählt. Beispiel: Österreichisches Staatsoberhaupt ist Bundespräsident Alexander Van der Bellen. Er wurde vom Volk gewählt (Artikel 60 B-VG). |
Monarchie | Eine Monarchin erlangt ihr Amt normalerweise durch Erbfolge. Beispiel: Charles Philip Arthur George wurde mit dem Tod seiner Mutter Elizabeth Alexandra Mary als Charles III. König des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Commonewealth Realms. |
Wie lange ist man Staatsoberhaupt?
Republik | In einer Republik ist die Funktionsperiode des Staatsoberhauptes begrenzt. Beispiel: Die Funktionsperiode der österreichischen Bundespräsidentin beträgt 6 Jahre. Die nächste Bundespräsidentinnenwahl findet am 9. Oktober 2022 statt. Bei dieser könnte Bundespräsident Alexander Van der Bellen wieder gewählt werden. Allerdings kann eine österreichische Bundespräsidentin nur einmal wiedergewählt werden. |
Monarchie | Eine Monarchin hat ihr Amt für eine unbegrenzte Zeit inne (typischerweise auf Lebenszeit). Beispiel: Elizabeth Alexandra Mary war bis zu ihrem Tod als Queen Elizabeth II. Monarchin von Großbritannien. |
Das republikanische Prinzip setzt also die Wahl und Begrenzung der Funktionsperiode des Staatsoberhauptes fest. Aber könnte Artikel 1 des B-VG von
"Österreich ist eine demokratische Republik. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
zu
„Österreich ist eine demokratische Monarchie. Ihr Recht geht vom Volk aus.“
abgeändert werden? Damit wäre Österreich eine parlamentarische Monarchie. Ja, allerdings ist das republikanische Prinzip ein sogenanntes Grundprinzip des Bundesverfassungsrechts. Es ist als solches besonders schwer zu beseitigen oder abzuändern.
Die Grundprinzipien sind:
das demokratische Prinzip,
das republikanische Prinzip,
das bundesstaatliche Prinzip und
das rechtsstaatliche Prinzip.
Die Beseitigung oder Abänderung eines oder mehrerer Grundprinzipien nennt man Gesamtänderung der Verfassung. Diese ist in Artikel 44 Absatz 3 des Bundes-Verfassungsgesetzes geregelt und erfordert die Erlassung eines Verfassungsgesetzes durch den Nationalrat. Diesem Verfassungsgesetzt muss eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen zustimmen. Bei der Abstimmung muss mindestens die Hälfte der Abgeordneten anwesend sein. Außerdem muss das beschlossene Gesetz danach zwingend einer Volksabstimmung unterzogen werden. Bei dieser entscheidet die einfache Mehrheit (mehr als die Hälfte) der abgegebenen Stimmen. Bisher gab es nur eine Gesamtänderung: den EU-Beitritt.
Um eine demokratische Monarchie einzuführen müssten das republikanische Grundprinzip und die Bestimmungen zu der Bundespräsidentin beseitigt werden. Die Einführung einer demokratischen Monarchie und Schaffung des Amtes einer repräsentativen Monarchin wäre also nur nach der Beseitigung des republikanischen Grundprinzips (einer Gesamtänderung der Verfassung) möglich.
Kurz gesagt:
Österreich ist eine Republik. Das österreichische Staatsoberhaupt ist die Bundespräsidentin. Diese wird gewählt und kann höchstens einmal wiedergewählt werden.
Eine Monarchin erlangt ihr Amt normalerweise durch Erbfolge und hat es für Lebenszeit inne.
Das republikanische Grundprinzip kann nur im Wege eines Verfassungsgesetzes abgeschafft werden. Dieses benötigt die Zustimmung einer 2/3 Mehrheit der abgegebenen Stimmen und muss danach einer Volksabstimmung unterzogen werden.
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