top of page
  • AutorenbildDavid von der Thannen

Afghanistan kollabiert – und die Welt schaut zu? Zur Rolle des UN-Sicherheitsrats

Wenige Wochen nach dem Abzug internationaler Truppen aus Afghanistan hat die radikal-islamistische Talibanbewegung am vergangenen Sonntag die Herrschaft zurückerobert: zum Leidwesen vieler Afghan*innen, denen nun ein Leben nach dem Recht der Scharia blühen dürfte. Völkerrechtsexpertinnen sehen nun den UN-Sicherheitsrat gefordert: Doch was kann und soll der tun?


Was passiert gerade in Afghanistan?

Seit Ende der 1970er-Jahre toben in Afghanistan bewaffnete Konflikte: erst zwischen der ehemaligen Sowjetunion und afghanischen Rebellen (u.a. unterstützt durch die USA), später dann in Form eines Bürgerkriegs, aus dem die Talibanbewegung 1996 siegreich hervorging. Erst einmal an der Macht, führten die Taliban den Staat nach ihren Regeln: Frauen standen unter „Hausarrest“ und durften weder arbeiten noch studieren. Folter und Steinigungen waren an der Tagesordnung. Doch nicht etwa diese Zustände, sondern erst die Anschläge von 9/11 veranlassten die internationale Staatengemeinschaft zum Handeln. Unter Berufung auf eine Erklärung des UN-Sicherheitsrats marschierten amerikanische Truppen in Afghanistan ein, stürzten die Talibanregierung und förderten folglich die Errichtung einer afghanischen Demokratie. Eine Demokratie, die 20 Jahre später nach dem Rückzug der USA durch die neuerliche Machtergreifung der Taliban wieder kollabieren sollte.


Was ist der UN-Sicherheitsrat?

Der UN-Sicherheitsrat ist ein Organ der Vereinten Nationen (UN). Er wird von 15 Staaten – Frankreich, UK, USA, China, Russland und 10 Nationen, die alle zwei Jahre neu gewählt werden – gebildet. Seine Hauptaufgabe ist die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit. Obwohl im Sicherheitsrat nur 15 Staaten vertreten sind, kann er Beschlüsse fassen, an die sich alle 193 Mitglieder der UNO zu halten haben. Damit eine solche Resolution beschlossen werden kann, ist die Zustimmung von zumindest neun Sicherheitsratsmitgliedern erforderlich. Den fünf permanenten Mitgliedern kommt dabei allerdings ein Vetorecht zu.


Was kann der UN-Sicherheitsrat tun?

Um die internationale Sicherheit wahren zu können, kommt dem Sicherheitsrat eine Reihe von Kompetenzen zu. Sie sind in der sogenannten UN-Charter festgeschrieben. Gegen Staaten, die die internationale Sicherheit bedrohen, kann der Sicherheitsrat Sanktionen beschließen, die anschließend von allen UN-Mitgliedern umgesetzt werden müssen.

Besonders häufig sind Resolutionen, mit denen der Sicherheitsrat eine Gefahr für die internationale Sicherheit offiziell feststellt und die Gefährderin zur Einstellung ihrer Handlungen aufruft. Betreffend Afghanistan hat er am Montag eine derartige Erklärung abgegeben und das Ende aller Kampfhandlungen sowie die Errichtung einer repräsentativen, afghanischen Regierung unter der Beteiligung von Frauen gefordert. Darüber hinaus kann der UN-Sicherheitsrat aber auch nicht-militärische (insb. wirtschaftliche) und militärische Sanktionen anordnen.


Was soll der UN-Sicherheitsrat in Afghanistan tun?

In der Vergangenheit hat der Sicherheitsrat die UN-Mitglieder bereits dazu verpflichtet, der Taliban zuordenbare Bankkonten einzufrieren oder deren Mitgliedern die Einreise zu verweigern. Daneben könnte der Sicherheitsrat von den UN-Mitgliedern auch die bedingungslose Verfolgung und Unterdrückung von Terroristen auf ihrem Staatsgebiet verlangen. In einem offenen Brief haben am Montag zahlreiche Menschenrechtsexpertinnen die Verhängung genau solcher Sanktionen gefordert, so dass ihre Umsetzung durchaus realistisch sein dürfte. Auch eine (erneute) militärische Intervention in Afghanistan wäre rechtlich denkbar, erscheint zum jetzigen Zeitpunkt aber unwahrscheinlich.





Kurz gesagt:

  • Der UN-Sicherheitsrat ist jenes Organ der Vereinten Nationen, das für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit zuständig ist.

  • Zur Wahrung der internationalen Sicherheit kann der Sicherheitsrat Beschlüsse fassen, die alle UN-Mitglieder umzusetzen haben. Dabei sind militärische und nicht-militärische Sanktionen denkbar.

  • In der Vergangenheit hat der Sicherheitsrat die UN-Mitglieder bereits zu Einreiseverboten gegen Taliban-Mitglieder, zu deren strafrechtlicher Verfolgung oder zur Einfrierung von Bankkonten der Organisation verpflichtet.

bottom of page