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  • AutorenbildSebastian Öhner

Achtung Kontrolle! Rechte von Menschen mit Behinderungen in Österreich auf dem Prüfstand

„Scharfe Kritik“ schallt aus Genf nach Österreich. Sie bezieht sich auf die Umsetzung der UN Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung (UN-Behindertenrechtskonvention, UN-BRK). Was diese Rechte sind, wer die Prüfung durchgeführt hat und worin die Kritikpunkte liegen, wird hier in einem kurzen überzuckert-Fakten-Check erklärt.


Was ist die UN-Behindertenrechtskonvention?


Die UN-BRK ist ein internationaler Vertrag, der am 13. Dezember 2006 von der Generalversammlung der Vereinten Nationen (UN) verabschiedet wurde. Durch den Vertrag wurde es erreicht, die universellen Menschenrechte zu konkretisieren und spezifische Rechte für Menschen mit Behinderungen zu etablieren.


Staaten können Verträge wie die UN-BRK unterzeichnen und sich somit zur Umsetzung der dort enthaltenen Rechte verpflichten. Österreich hat genau das gemacht. Deshalb ist die Konvention in Österreich seit 26. Oktober 2008 in Kraft.

Bei der UN-BRK geht es darum, allen Menschen ein diskriminierungsfreies Zusammenleben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Die Kernprinzipien sind Autonomie, Selbstbestimmung und Inklusion. Der Vertrag beinhaltet 50 Artikel, in denen das gesamte Leben von Menschen mit Behinderungen abgedeckt werden soll. Konkrete Regelungen finden sich bspw für Themen wie Barrierefreiheit, Bildung, Arbeit oder Gesundheit. Es sind Verpflichtungen, die in den jeweiligen Nationalstaaten umgesetzt werden müssen.


Mit Art 33 UN-BRK wurde zudem eine Norm eingebaut, die sich vor allem der innerstaatlichen Umsetzung der Konventionsrechte widmet. Normiert ist hier, dass staatliche Anlaufstellen zur Durchführung und Überwachung der Konventionsrechte eingerichtet werden müssen. In Österreich sind das unter anderem die Volksanwaltschaft, die Behindertenanwaltschaft und der unabhängige Monitoringausschuss. Sie sollen Gesetzgebung und Vollziehung überwachen. Auch spezialisierte zivilgesellschaftliche Organisationen nehmen eine entscheidende Rolle ein.


Wer prüft was, wann, wie?


Geprüft wird von dem in Genf ansässigen UN-Behindertenrechtsausschuss. Der Ausschuss besteht aus internationalen Expertinnen auf dem Gebiet der Rechte von Menschen mit Behinderungen. Sie analysieren, inwieweit der überprüfte Vertragsstaat die Rechte der UN-BRK im eigenen Land umgesetzt hat. Alle Vertragsstaaten werden dieser Überprüfung in periodischen Abständen unterzogen.

Basis der Prüfung ist ein eigener Bericht des Staates über die Umsetzung der Verpflichtungen („Staatenbericht“), sowie in diesem Fall auch die Beantwortung der „List of issues“. Hier kann der Staat seine Sichtweise auf die Umsetzung der Verpflichtungen schriftlich darlegen. Zusätzlich haben aber auch Überprüfungsorgane und Zivilgesellschaft die Möglichkeit eigene Berichte („Schattenberichte“) einzubringen.


Nach dem schriftlichen Berichten folgt – fast wie im Studium – auch eine mündliche Prüfung. Zivilgesellschaft und Überprüfungsorgane können dabei zunächst in nicht-öffentlichen Sitzungen mit dem Ausschuss sprechen und aus ihrer Sicht über den Umsetzungsstand berichten. Anschließend folgt eine mündliche Prüfung einer staatlichen Delegation im Rahmen einer öffentlichen Sitzung des Ausschusses in Genf.


Die Kritikpunkte hält der Ausschuss daraufhin in „Concluding Observations“ (oder ein bisschen weniger catchy: „Allgemeinen Bemerkungen“) fest. Diese gelten als Grundlage, um weiter an der Umsetzung der aus der Konvention entspringenden Verpflichtungen zu arbeiten.


Was wurde kritisiert und wie geht es weiter?

Für Österreich erfolgte die erste Prüfung 2013. Im Jahr 2018 wurde eine „List of issues“ mit Fragen zu einzelnen Konventionsbestimmungen an Österreich ausgestellt. Der kombinierte zweite und dritte Staatenprüfungsbericht für Österreich wurde nun am 12. September 2023, also diese Woche Dienstag, veröffentlicht. Der UN-Behindertenrechtsausschuss hat darin verschiedene Mängel in der Umsetzung der Konventionsbestimmungen aufgezeigt.


Unter anderem wurde in dem 16 Seiten langen Dokument des Ausschusses ein großer Verbesserungsbedarf im Bereich der inklusiven Bildung festgestellt. Moniert wurden die wenigen Ressourcen und die nicht ausreichenden Möglichkeiten am Regelunterricht teilzunehmen. Der Ausschuss stellte bspw auch fest, dass es bei Barrierefreiheits-Standards im Wohnbau seit der letzten Staatenprüfung 2013 Verschlechterungen gab.Auch bei der digitale Barrierefreiheit bestehen Mängel.


Aufgabe des Staates Österreich ist es nun, die Handlungsempfehlungen des Ausschusses bis zur nächsten periodischen Überprüfung umzusetzen.


Kurz gesagt:

  • Die UN-Behindertenrechtskonvention ist ein internationaler Vertrag, in dem die Rechte von Menschen mit Behinderungen geregelt sind.

  • Österreich hat den Vertrag ratifiziert und muss die enthalten Rechte somit innerstaatlich umsetzen. Ob bzw. wie gut das gelingt wird in periodischen Abständen durch den UN-Behindertenrechtsausschuss überprüft.

  • Die letzte Prüfung hat 2023 stattgefunden. Dabei wurden einige Baustellen, zum Beispiel im Bereich der inklusiven Bildung oder der Barrierefreiheit, aufgezeigt.


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